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Servicevertrag
Die Leistungen mit Servicevertrag:
Kostenlose Programmupgrades
innerhalb der Servicelaufzeit.
Telefonischer Support
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LIZENZVERTRAG FÜR GALAVISION,
- im folgenden »Software« genannt -
Wichtig: Vor der Installation der Software bitte aufmerksam lesen!
Sie haben ein Produkt erworben, das aus unserer Sicht höchsten Ansprüchen an Qualität und Güte genügt. Dennoch sind wir verpflichtet, aus juristischen Gründen darauf hinzuweisen, dass keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des zugrundeliegenden Datenbestandes übernommen werden kann.
Nachfolgend sind die Vertragsbedingungen für die Benutzung der oben genannten Software durch Sie, den Endbenutzer, aufgeführt.
Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder juristischer Person) und dem Lizenzgeber der Software. Die Software ist sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Indem Sie die Software installieren, anderweitig verwenden oder darauf zugreifen, erklären Sie sich damit einverstanden, durch die Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags gebunden zu sein. Falls Sie den Bestimmungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags nicht zustimmen, ist der Hersteller nicht bereit, die Software für Sie zu lizenzieren.
Wenn Sie mit den Vertragsbestimmungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software nicht installieren!
1. GEGENSTAND DES VERTRAGES
Gegenstand des Vertrages ist die Software sowie möglicherweise dazugehörige Medien, gedruckte Materialien und Dokumentation im elektronischen Format. Wir machen darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.
2. LIZENZGEWÄHRUNG NUTZUNGSRECHTE
Wir gewähren Ihnen, dem Anwender, im Folgenden auch als Lizenznehmer bezeichnet, eine Lizenz zur Installation der Software auf beliebig vielen Personalcomputern in Ihrem Unternehmen. Die Lizenz zur Nutzung der Software gilt zeitlich unbegrenzt.
Alle nicht ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte verbleiben bei der SBS-Softwaresysteme GmbH als Inhaber des Urheberrechts und Lizenzgeber.
GESTATTETE NUTZUNG:
Sie sind berechtigt, die Software in jedem kompatiblen Computer einzusetzen, vorausgesetzt, dass Sie im Besitz einer Original-Software sind. Die Software gilt als in einem Computer eingesetzt, wenn sie in den Direktzugriffsspeicher (d.h. RAM) geladen oder auf einem Festspeicher (wie z.B. Festplatte oder einem anderen Speichermedium) installiert ist.
Sie sind ferner zur Anfertigung einer Sicherheitskopie von der Software berechtigt, falls dies für die Sicherung einer künftigen Benutzung der Software erforderlich sein sollte.
Mit der Lizenz darf die Software gewerblich genutzt werden.
UNZULÄSSIGE NUTZUNG:
Ohne schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers sind Sie nicht berechtigt:
- über die obige Gestattung hinausgehend Kopien der Original-Software oder der Sicherheitskopie anzufertigen; Software oder Dokumentation zu vermieten, zu unterlizenzieren oder in nicht ausdrücklich gestatteter Weise Dritten zur Verfügung zu stellen
- Software oder -Dokumentation zu ändern, zu modifizieren zu disassemblieren oder zu dekompilieren oder anzupassen (dieses Verbot gilt u.a. auch für das Übersetzen, Abwandeln und Weiterverwenden des Produkts in Teilen)
- die Sicherheitskopie als Installationssoftware (Systemsoftware) zu benutzen oder von Dritten benutzen zu lassen, es sei denn, die zur Installation bestimmte Original-Software ist defekt
- die Benutzung der Software um damit kostenpflichtige Leistungen für dritte Unternehmen auszuführen
- es ist Ihnen verboten die Software zu verkaufen, zu vermieten, zu verschenken, zu verleihen oder auf einem anderen Wege zu vertreiben
3. RECHTSANSPRÜCHE:
Wir sind Lizenzgeber der Software und behalten den Rechts- und Besitzanspruch der Software. Sie akzeptieren, dass die oben gewährte Lizenz kein Verkauf der Software ist und dass der oben aufgeführte Vertrag Ihnen in Bezug auf die Software keinen Anspruch auf Patente, Branchengeheimnisse, Vervielfältigung, Warenzeichen oder auf andere Rechte gewährt.
4. GEWÄHRLEISTUNG:
Wir übernehmen keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Erwerber. Dass gleiche gilt für das die Software begleitende schriftliche Material.
Der Lizenzgeber gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Lieferung der Datenträger frei von Material- und Herstellungsfehlern ist.
- Das Programm korrekt auf den Datenträger bzw. im Downloadfile aufgezeichnet ist und die Dokumentation sämtliche Informationen enthält, die der Lizenzgeber zur Benutzung der Software für erforderlich hält.
- Das Programm wie in der Dokumentation beschrieben arbeitet.
Die Mängelansprüche verjähren in 2 Jahren gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Sie werden den Lizenzgeber bei der Fehlerfeststellung und Mängelbeseitigung unterstützen und auf Wunsch Hilfsinformationen erstellen bzw. ausdrucken. Der Lizenzgeber ist berechtigt, einen evtl. auftretenden Fehler zu umgehen, wenn dieser selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die Nutzung der Software nicht erheblich leidet.
Eine weitergehende Gewährleistung auch für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese nach gesetzlichen Vorschriften zwingend vorgeschrieben ist. Insbesondere ist die Haftung für fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, außer bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5 .GESETZTESANWENDUNG:
Dieser Vertrag unterliegt der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland und ist so anzuwenden, als ob die betreffenden Rechtsgeschäfte in der Bundesrepublik Deutschland stattfänden.
6. AUFLAGEN:
Wir haben das Recht, den Vertrag und die Lizenzrechte sofort zu kündigen, falls Sie die Bestimmungen dieses Vertrages nicht erfüllen.
7. SCHUTZRECHTE:
Die im Produkt genannten Softwarebezeichnungen sowie Markennamen der jeweiligen Firmen unterliegen im allgemeinen warenzeichen-, marken- oder patentrechtlichem
Schutz. Windows ist eingetragenes Warenzeichen der Microsoft Corporation.
8. UPGRADES:
Upgradeberechtigt sind solche Anwender, die a) einen Versionsstand nutzen, der nicht älter als 2 Versionsstände vor dem Aktuellsten ist und b) die Software bei der SBS-Softwaresysteme GmbH oder einem Distributionspartner der SBS-Softwaresysteme GmbH erworben haben.
Upgradeberechtige erhalten die Software zu einem reduzierten Preis gemäß der aktuellen Preisliste.
9. SERVICEVERTRAG:
Mit Erwerb der Software oder zu einem späteren Zeitpunkt kann ein Servicevertrag abgeschlossen werden. Der Abschluss eines Servicevertrags setzt einer gültigen aktuellen Programmlizenz voraus.
Die Laufzeit beträgt 12 Monate. Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um weitere zwölf
Monate, wenn sie nicht vor Ablauf der Laufzeit mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt wird.
Die Leistungen mit Servicevertrag: Kostenlose Programmupgrades innerhalb der Servicelaufzeit. Telefonischer Support über die Rufnummer 0531-38747-0, schriftliche Anfragen über das Internet.
10. ZUSAMMENFASSUNG:
Sie stimmen zu, dass Sie diesen Vertrag vollständig gelesen und zur Kenntnis genommen haben und dem Vertrag im Ganzen zustimmen.
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